Zehn Einsprecher gegen Gestaltungsplan «Feusisgarten»
Das Restaurant Feusisgarten im Vordergrund an einzigartiger Lage vor dem Etzel in Feusisberg. Bild zvg
Ausserschwyz, Erste Seite
24. July 2024

Zehn Einsprecher gegen Gestaltungsplan «Feusisgarten»

Rund 15 Punkte machen die Einsprecher geltend, um die der Gestaltungsplan «Kurhotel Feusisgarten» in Feusisberg zu verbessern wäre. Der geplante Bau rund um das jetzige Restaurant Feusisgarten, davon auf circa 2000 m2 landwirtschaftlich genutzter Wiese, müsse nochmals völlig überdacht werden. Der Gestaltungsplan weise mehrere Fehler und Widersprüche auf, bringe mehr Nachteile als Vorteile für die Bevölkerung und weiche massiv von den Zielen ab, die das Feusisberger Baureglement für die Spezialzone Feusisgarten vorgebe. Für die Spezialzone Feusisgarten werde eine gute Einbettung in die Landschaft und Rücksichtnahme auf das schutzwürdige Restaurant verlangt.

Die Gesuchstellerin veranstalte ein Wunschkonzert und wolle mit «eigenen Sonderbauvorschriften die gültigen Rechtsvorgaben und Planungsgrundsätze aushebeln», schreiben die Einsprecher in einer Medienmitteilung. Und nicht nur das, die Einsprecher stellen fest: «Sie möchte auch grundlegende Fragen der rechtlichen und technischen Machbarkeit erst später beantworten.» Mit einer Bewilligung des Gestaltungsplangesuchs würden Nachbarschaftsrechte missachtet und Kettenreaktionen wie Gefährdungen oder Zusatzbelastungen und -kosten ausgelöst. Deshalb verlangen die zehn Einsprecher vom Gemeinderat Feusisberg, das Gesuch abzulehnen und Leitlinien für eine verbesserte Eingabe vorzugeben.

Schöne Aussicht im öffentlichen Restaurant schützen

Die zehn Einsprecher fordern, dass sämtliche Gebäudemasse von Erweiterungsbauten auf maximal zwei Drittel des bisherigen Hauptbaus zu beschränken sind. Grenzabstände müssten mindestens drei Meter oder die Hälfte der Gebäudehöhe betragen. Zusatzgebäude hätten in Form, Farbe und Material dem Hauptbau zu entsprechen. Es sei aus obiger Visualisierung ersichtlich, dass sowohl Grösse als auch Erscheinungsbild der geplanten Objekte in der aktuell eingereichten Form nicht den Zielen der Feusisberger Bauordnung entspricht.

Auf Fotos aus der Luft oder vom Umland aus ist zu sehen, dass das Restaurant Feusisgarten weitgehend freisteht. Und wer schon dort gegessen hat, der weiss um die schöne Aussicht vom Restaurant im ersten Stock oder von der Terrasse. Deshalb geht es den Einsprechern auch um die Erhaltung des öffentlichen Restaurants im ersten Stock. Denn diese Räume sollen neu nur noch den Hotel- und Kurgästen zur Verfügung stehen, während das Restaurant für die Bevölkerung ins Erdgeschoss – mit weniger Aussicht – verlegt würde.

Anlage an öffentlichen Verkehr anbinden

Über die historisch typischen architektonischen und gestalterischen Elemente im jetzigen Restaurant sei ein professionelles Inventar zu erstellen, damit diese bei einer Renovation geschützt werden könnten. Die aktuell einspurige Feusisgartenstrasse soll gemäss Projekt nicht verbreitert werden. Es ist auch kein Trottoir geplant. Die Einsprecher sind überzeugt, dass dies mit der Grösse des Projekts und 185 geplanten Parkplätzen nicht zu vereinbaren wäre. Zudem verlangen sie Nachweise der Umzonung, Hangsicherung und Entwässerung des Strassenraums. Es soll nachgewiesen werden, dass die Nachbarliegenschaften während der Bautätigkeit jederzeit sicher und rechtskonform erreichbar seien. Auch an den ÖV denken die Einsprecher, denn dass ein solches Vorhaben Mehrverkehr nach sich zieht, dürfte klar sein. Der «Feusisgarten» solle per Vereinbarungen an den ÖV angebunden werden. Zu guter Letzt sollen veränderte Wasserrechte und -pflichten im Grundbuch vorab festgeschrieben werden.

Der Gemeinderat Feusisberg hat nun diese Einsprache zu prüfen.

Zehn Direktbetroffene haben beim Gemeinderat Feusisberg eine Sammeleinsprache eingereicht.

Das Projekt «Kurhotel Feusisgarten» sei nicht zonenkonform und berücksichtige den Gewässerraum nicht.

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