Region
9. Januar 2024

Wenn die Toten nicht verwesen: die Wachsleichen

Wird ein Verstorbener in einem Sarg beigesetzt, bleibt er im Kanton Glarus mindestens 20 Jahre unter der Erde. Danach wird das Grab wieder freigegeben. Menschliche Überreste sollten zu diesem Zeitpunkt eigentlich bis auf wenige Knochen verwest sein. Ein Zeitzeuge berichtet von Fällen, in denen dies nicht der Fall war. Sebastian Glaus arbeitete zwischen 1971 und 2006 auf dem Friedhof in Oberurnen...