Jugendlicher Töfffahrer nach Unfall auf Flucht gestorben
Ein 17-jähriger Motorradfahrer floh am Montagabend auf der A3 in Ausserschwyz vor der Polizei. Dabei stürzte er vor der Ausfahrt Lachen. Nun ist er seinen schweren Verletzungen erlegen. Das wirft doch einige Fragen auf.
Was für ein tragischer Fall – für alle Beteiligten. Es war am vergangenen Montagabend kurz vor halb elf, als ein 17-jähriger Schweizer mit seinem Motorrad – ohne Nummernschild, ohne Fahrzeugeinlösung, ohne Führerschein – im Wollerauer Blatt-tunnel ein Patrouillenfahrzeug der Kantonspolizei Schwyz überholte. Die zwei Polizisten folgten dem Motor-rad, worauf dessen Lenker massiv beschleunigt und weder auf die Stoppleuchtschrift noch auf das Blaulicht reagiert habe. Bei der Ausfahrt Lachen stürzte der Jugendliche und zog sich dabei schwere Verletzungen zu (Ausgabe von gestern).
Gestern nun folgte die traurige Nachricht durch die Kantonspolizei Zürich, dass der Jugendliche im Spital verstorben sei.
Dieser aussergewöhnliche Fall wird Spekulationen Tür und Tor öffnen, weshalb an dieser Stelle versucht werden soll, etwas Klarheit zu schaffen.
Keine «Verfolgungsjagd» Zum Beispiel in Sachen Zuständigkeiten: Auf der Autobahn A3 ist nämlich die Kantonspolizei Zürich auch auf Schwyzer Boden zuständig. Durften die Schwyzer Polizisten also auf der Autobahn überhaupt aktiv werden? Ja klar, erklärt Florian Frei, Mediensprecher der Kantonspolizei Zürich. Als Zürcher betreuten sie zwar den Streckenabschnitt, aber natürlich sei auch die Kantonspolizei Schwyz handlungsberechtigt. Die laufenden Untersuchungen rund um den Unfall würden nun aber durch die Kapo Zürich geführt.
Eine kontroverse Diskussion dürfte das Verhalten der Schwyzer Polizisten auslösen. Oft wird den Ordnungshütern in solchen Fällen nämlich vorgeworfen, sie hätten den jugendlichen Töfffahrer «bedrängt» oder gar «gejagt », weshalb es zum tödlichen Unfall gekommen sei. Dies weist der Zürcher Mediensprecher vehement von sich: Es sei auch keine «Verfolgungsfahrt», sondern eine «Nachfahrt» gewesen. Eigentliche Verfolgungsjagden sind also nur im Fernsehen und im Kino zu sehen.
Anzufügen ist in diesem Zusammenhang auch, dass es sich um ein normal gekennzeichnetes Polizeiauto und nicht um ein polizeiliches Zivilfahrzeug gehandelt habe, wie Florian Frei bestätigt. Das bedeutet auch, dass der Jugendliche im Wissen, offensichtlich nicht korrekt am Verkehr teilzunehmen, dennoch ein offizielles Polizeiauto überholt hat.
Wird ein Verfahren eröffnet?
Fragen stellen sich auch, inwieweit nun Verfahren ins Rollen gebracht werden. Zurzeit liege der Ball bei der Staatsanwaltschaft Schwyz, weil der Unfall in ihrem Hoheitsgebiet passiert ist. Dies bestätigt Philipp Baumann von der Staatsanwaltschaft Kanton Schwyz: «Die Tatbestandsaufnahme des Verkehrsunfalls mit Todesfolge erfolgte durch die Kantonspolizei Zürich. Die Begleitumstände werden durch die 4. Abteilung der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich untersucht.» Sollten sich Interessenskonflikte zwischen den eng zusammenarbeitenden kantonalen Institutionen Polizei und Staatsanwaltschaft ergeben, könnte der Fall allenfalls auch an neutrale Stellen abgegeben werden.
Anders verhält es sich bei den Jugend anwaltschaften, wie Staatsanwalt Baumann erklärt. Bei Straftaten von Personen, die das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben, sei grundsätzlich die Jugendanwaltschaft am Wohnort zuständig. Bei Erwachsenen sei der Tatort entscheidend, ergänzt Polizeisprecher Frei. Allerdings könne gegen eine verstorbene Person ohnehin kein Strafverfahren geführt werden, kommt Philipp Baumann allfälligen Spekulationen zuvor. Und: Ob ein Strafverfahren gegen die involvierten Polizeiangehörigen eröffnet werden muss, könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Die Identität des in Lachen verstorbenen Jugendlichen wird selbstverständlich nicht preisgegeben. Der Redaktion ist jedoch bekannt, dass der Wohnort des Verstorbenen weder im Kanton Schwyz noch im Kanton Zürich liegt.
Polizisten bleiben im Dienst
Und wie geht es den betroffenen Schwyzer Polizisten? Hier vermag Florian Grossmann als Chef Kommunikation der Kantonspolizei Schwyz Auskunft zu geben. Eine kompetente und rechtzeitige Betreuung könne verhindern, dass nach belastenden Ereignissen nachhaltige psychische oder auch physische Reaktionen bei den beteiligten Einsatzkräften auftreten, erklärt er. Deshalb seien die Kollegen noch in der Unfallnacht durch die Kantonspolizei Schwyz entsprechend betreut worden. Diese Betreuung sei weiterhin sichergestellt. Aktuell aber, so schliesst Grossmann, würden die Kollegen ihren ordentlichen Dienst bei der Kantonspolizei Schwyz leisten.