Besitzer von Denkmalschutzobjekten sollen mehr Unterstützung erhalten
Neu sollen die Beiträge zur Erhaltung, Instandstellung und Pflege von Denkmalschutzobjekten erhöht werden, wie es in der Vernehmlassung des Regierungsrats von gestern Montag hiess. Die Subventionszahlungen für lokal eingestufte Objekte werden von 18 auf 30Prozent, für regional eingestufte von 21 auf 35 Prozent und für national eingestufte von 25 auf 40 Prozent erhöht.
Nicht mehr aus dem Lotteriefonds
Weiter sieht die Teilrevision vor, die Subventionszahlungen im Bereich Denkmalpflege nicht mehr über den Lotteriefonds, sondern über das ordentliche Budget zu entrichten. Bisher zahlte der Lotteriefonds jährlich 1,9 Millionen Franken Subventionen. Mit der Teilrevision betrügen die kantonalen Subventionszahlungen jährlich 3,2 Millionen Franken.
Mit den zusätzlichen Beiträgen des Bundes könnten für regional und national eingestufte Objekte Subventionszahlungen der öffentlichen Hand von insgesamt 50 respektive 60 Prozent der beitragsberechtigten Kosten geleistet werden, heisst es in der Mitteilung weiter.
Mit der Gesetzesänderung sollen betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Liegenschaften finanziell unterstützt werden. Denn für diese fielen jeweils erhebliche Mehrkosten bei der Sanierung und dem Unterhalt der Schutzobjekte an, wie es in der ausschlaggebenden Motion von Mitte-Kantonsrat Roger Brändli (Reichenburg) hiess. Eine Übernahme der Mehrkosten durch den Kanton erhöhe die Akzeptanz von Unterschutzstellungen bei den Betroffenen, schrieb Brändli weiter. Es werde eine sorgfältige Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Interessen gewährleistet. Zudem sollten die höheren Kostenbeiträge nicht zulasten der anderen Empfänger aus dem Lotteriefonds gehen.
Weiter schafft die Teilrevision rechtliche Grundlagen, dass auch die Kosten für die Archäologie inskünftig über den ordentlichen Staatshaushalt laufen. Der durchschnittliche Mittelbedarf im Bereich Archäologie (ohne Notgrabungen) beträgt jährlich rund 220 000 Franken.
Der Regierungsrat schickt die Vorlage in die Vernehmlassung. Diese dauert bis 30. November. (sda/red) Die Schwyzer Regierung will denkmalschutzbedingte Mehrkosten angemessener ausgleichen. Dafür ist eine Teilrevision des Gesetzes über die Denkmalpflege und Archäologie notwendig.