Die Linthkommission wehrt sich
Rund um die geplante Aufweitung der Linth beim Kundertriet in Mollis zeichnet sich ein Rechtsstreit ab. Wie die Linthkommission mitteilt, wehrt sie sich juristisch gegen den Entscheid der Gemeinde versammlung von Glarus Nord von Anfang Juni, ein Reglement zum «Erhalt des Linthwerks» zu erlassen.
Eine Mehrheit der Stimmberechtigten von Glarus Nord will damit verhindern, dass der bergseitige Damm beim Kundertriet versetzt wird, um die Linth natürlicher fliessen zu las-sen. Das Reglement verpflichtet den Gemeinderat, alles dafür zu tun, um das Linthwerk «in seinem aktuellen Bestand» zu erhalten.
Der Gemeinderat selber ist der Meinung, dass das Reglement widerrechtlich sei, da die Gemeinde gar nicht für den Hochwasserschutz am Linthkanal zuständig sei. Diese Meinung teilt auch die Linthkommission, welche die Flussaufweitung vorantreiben will. Sie setzt sich aus Vertretungen der vier Konkordatskantone Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich zusammen. Derzeit ist der Glarner Baudirektor Kaspar Becker ihr Präsident.
Vorerst keine Verzögerung
Als erste Beschwerdeinstanz wird der Glarner Regierungsrat entscheiden, ob das Reglement rechtens sei. Kaspar Becker wird dabei in den Ausstand treten müssen. Der Vorsteher des Departements Bau und Umwelt würde sonst über seine eigene Beschwerde mitentscheiden.
Die Auseinandersetzung hat das Potenzial, sich über einen längeren Zeitraum hinzuziehen. Nach dem Regierungsrat könnten sich als nächste Instanzen das Glarner Verwaltungsgericht und das Bundesgericht mit dem Fall befassen müssen.
In diesem Fall dürfte die Verzögerung allerdings eher der Linthkommission als Bauherrin und Landbesitzerin entgegenkommen als den Gegnern der Flussaufweitung. Denn der Rechtsstreit über das Reglement hat keine aufschiebende Wirkung auf das Projekt. Wenn das Reglement erst nach der Fertigstellung der Flussaufweitung in Kraft tritt, kommt es zu spät.
Die Linthkommission treibt denn auch ihr Vorhaben weiter, wie Präsident Kaspar Becker sagt. Bis Ende Jahr solle das Projekt beim Bund in die Vernehmlassung gehen.
«Gezielte Falschaussagen» Die Linthkommission greift in einer Medienmitteilung zu deutlichen Worten. Die Gegner des Aufweitungsprojekts hätten dieses im Vorfeld der Abstimmung an der Gemeindeversammlung per Flugblatt «mit gezielten Falschaussagen» torpediert. So hatten Linth-Escher-Stiftungspräsident René Brandenberger und seine Mitstreiter verbreitet, bei der Aufweitung des Chli Gäsitschachen anlässlich der Gesamtsanierung vor 20 Jahren seien grobe Fehler gemacht worden. Die Aussagen «entbehren jeder Grundlage», schreibt die Linthkommission. Die geäusserte Kritik sei «in keiner Weise nachvollziehbar ».
«Aufweitungen gelten heute als vorrangige und unbestrittene Massnahmen für den Hochwasserschutz», schreibt die Linthkommission. Und der Hochwasserschutz bleibe ihr wichtigstes Ziel: «Es geht immer um den Schutz der Bevölkerung und der Infrastrukturen. »
Hochwasser werden häufiger
Das Linthwerk so zu belassen, wie es ist, sei keine Option, warnt die Linthkommission: «Das Linthwerk ist nie fertig.» Trotz der Gesamtsanierung müsse das Werk ständig weiterentwickelt werden. So erfordere die Klimaveränderung Überlegungen, wie mit einem Extremhochwasser umgegangen werden solle.
Ausserordentliche Ereignisse hätten seit Beginn der Planung der Gesamtsanierung der Linth vor rund 20 Jahren stark zugenommen. «Neue Erkenntnisse im zeitgemässen Wasserbau und die Gesetzgebung des Bundes berücksichtigen diese Veränderungen laufend, was auch den Unterhalt des Linthwerks beeinflusst.» Der Kanton Glarus wiederum profitiere davon, dass das Gebiet im Kundertriet wieder naturnaher gestaltet werde. Denn wie alle anderen Kantone sei er dazu verpflichtet, vom Bund gesetzlich vorgegebene Revitalisierungs-massnahmen umzusetzen.
Ein Reglement zwingt die Gemeinde Glarus Nord, alles gegen eine Renaturierung der Linth zu unternehmen. Die Linthkommission kämpft jetzt juristisch dagegen an. Den Gegnern wirft sie gezielte Falschaussagen vor.
