Kommission will Stalking zum Straftatbestand machen
So genanntes Stalking, also wiederholtes Nachstellen, soll ein eigener Straftatbestand werden und gemäss Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen oder Bussen geahndet werden können. Das schlägt die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) vor.
So genanntes Stalking, also wiederholtes Nachstellen, soll ein eigener Straftatbestand werden und gemäss Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen oder Bussen geahndet werden können. Das schlägt die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) vor.
Die Kommission sprach sich mit 13 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür aus, für Stalking einen separaten Straftatbestand zu schaffen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Ursprünglich war angedacht gewesen, bestehende Straftatbestände wie etwa die Drohung oder die Nötigung entsprechend zu ergänzen.
Seit dem 1. Januar 2022 gilt eine neue Bestimmung für den Schutz von Opfern von Stalking. Diese erlaubt die elektronische Überwachung von zivilrechtlichen Rayon- und Kontaktverboten. Den Vorentwurf für die Vorlage verabschiedete die Kommission mit 22 zu 0 Stimmen. Eine Vernehmlassung dazu will sie Ende Mai eröffnen.
