Stipendien
Stipendien und Studiendarlehen
Personen, die Erstausbildungen an – Universitäten / ETH – Fachhochschulen / Pädagogischen Hochschulen – Höheren Fachschulen – Gymnasien – Berufsschulen (Lehren) / Vollzeit-Berufsschulen – Fachmittelschulen – Schulen für Brückenangebote des Kantons Schwyz (10. Schuljahr) absolvieren, können Stipendiengesuche einreichen, sofern die Ausbildung mindestens sechs Monate dauert, mindestens 600 Lektionen umfasst, zu einem staatlich anerkannten Abschluss führt und die Ausbildungsstätte stipendienrechtlich anerkannt ist.
Für Weiterbildungen und Zweitausbildungen im Tertiärbereich werden allenfalls Studiendarlehen gewährt.
Fristen für die Einreichung der Gesuche
– bei Ausbildungsbeginn zwischen Mai und Oktober 2024: spätestens 1. Dezember 2024 – bei Ausbildungsbeginn zwischen November 2024 und April 2025: spätestens 1. Juni 2025
Auf Anträge, die nicht innerhalb dieser Fristen eingereicht werden, wird nicht eingetreten.
Es muss das amtliche Antragsformular verwendet werden. Zudem ist dem Gesuch eine aktuelle Ausbildungsbestätigung sowie die letzte rechtskräftige Steuerveranlagung der steuerpflichtigen Bewerber und jene der Eltern respektive der gesetzlichen Vertreter beizulegen.
Das Antragsformular findet man unter www.sz.ch/stipendien. Es kann auch bei folgender Adresse bestellt werden: Amt für Berufsbildung, Stipendienstelle, Kollegiumstrasse 28, Postfach 2193, 6431 Schwyz (Tel. 041 819 19 24, EMail: stipendien.afb@sz.ch).