Gemeindeabstimmung
Gemeindeabstimmung
24. November 2024
Die Unterlagen zu diesen Geschäften wurden an alle Haushaltungen verteilt. Digital stehen die Unterlagen unter
www.lachen.ch oder via QR-Code zur Verfügung. Am 24. November 2024 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen findet folgende Gemeindeabstimmung statt: Urnenabstimmung über die an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 22. Oktober 2024 zu behandelnden Sachgeschäfte:
• Beschlussfassung über eine Ausgabenbewilligung von Fr. 57.6 Millionen für die Umsetzung des Projektes «Sport und Kultur am See» in der Äusseren Haab, Lachen
• Beschlussfassung über eine Ausgabenbewilligung von Fr. 9.4 Millionen für die Erstellung einer Tiefgarage mit 90 Parkplätzen in der Äusseren Haab, Lachen
• Beschlussfassung über eine Ausgabenbewilligung von Fr. 5.25 Millionen für die Erstellung einer provisorischen Doppelturnhalle am Standort Biberzelten Ort und Zeit der Urnenöffnung sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt.
Stimmberechtigt ist jeder Schweizerbürger, der im Kanton Schwyz politischen Wohnsitz hat, das achtzehnte Altersjahr erfüllt hat und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen ist ( §§ 3 und 4 WAG).
Das Verfahren über die Stimmabgabe richtet sich nach der Wahlund Abstimmungsverordnung vom 16. November 2016 (WAV; SRSZ 120.111). Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab Erhalt der zur Stimmabgabe nötigen Unterlagen.
Stimmberechtigte, die keine Stimmunterlagen erhalten sollten, wollen sich bei der Gemeindekanzlei melden.
Finanzierung von Abstimmungskampagnen – Offenlegungspflicht
Für die Offenlegung der Finanzierung einer Abstimmungskampagne gelten die Bestimmungen des Transparenzgesetzes vom 6. Februar 2019 (SRSZ 140.700), insbesondere:
• Die Finanzierung der Abstimmungskampagne ist offenzulegen, wenn die budgetierten oder getätigten Aufwendungen einer kommunalen Abstimmung Fr. 5000 übersteigen ( § 3 Abs. 1 TPG). Wer offenlegungspflichtig ist, muss dem Gemeindekassieramt ( § 5 Abs. 3 Bst. b TPG) einreichen: a) bis Sonntag, 20. Oktober 2024, sein Budget; b) bis Freitag, 24. Januar 2025, seine Schlussrechnung.
• Das Budget und/oder die Abrechnung sind über das Transparenztool einzureichen: www.sz.ch/transparenz 8853 Lachen, 9. Oktober 2024
Gemeinderat Lachen