Einbürgerungen March April
Gemeinde Reichenburg
Einbürgerungsgesuche
Gemeinde Reichenburg
Das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz (KBüG), das seit 1. Januar 2013 in Kraft ist, sieht vor, dass Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden müssen: a) Gesuche Reichenburg
– Patricia Raquel Saraiva Nascimento, geboren 11. März 1993, von Portugal, Wohnsitz in der Schweiz seit 14 Jahren, wohnhaft 8864 Reichenburg, Kistlerstrasse 56 b) Einwände oder Bemerkungen
Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen beim entsprechenden Gemeinde- bzw. Bezirksrat Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 KBüG, SRSZ 110.100).
Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 KBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 28. April bis und mit 19. Mai 2023.
Freitag, 28. April 2023 (Publikation Amtsblatt)
Die Einbürgerungskommission von Reichenburg.