Einbürgerungen Bezirk March
Gemeinden Altendorf und Wangen
Einbürgerungsgesuche
Gemeinden Altendorf und Wangen
Das kantonale Bürgerrechtsgesetz (KBüG), das seit 1. Januar 2013 in Kraft ist, sieht vor, dass Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden müssen: a) Gesuche Altendorf
– Sarah Poré, geboren 23. Dezember 1987, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 10 Jahren, wohnhaft 8852 Altendorf, Mühlebachhof 6 Wangen
– Zsolt Jenö Bokori, geboren 10. Dezember 1982, von Ungarn, Wohnsitz in der Schweiz seit 11 Jahren, wohnhaft 8855 Wangen SZ, Migelweg 5 b) Einwände oder Bemerkungen
Innert 20 Tagen kann jedermann zu einem Einbürgerungsgesuch bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde bzw. Einbürgerungskommission Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 KBüG, SRSZ 110.100).
Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 KBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 27. September bis und mit 17. Oktober 2024.
Freitag, 27. September 2024 (Publikation Amtsblatt)
Die Einbürgerungskommissionen von Altendorf und Wangen