Eidg. Abstimmungen
Gemeinden Altendorf, Galgenen, Innerthal, Lachen, Reichenburg, Schübelbach, Tuggen, Vorderthal und Wangen
Am 24. November 2024 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen finden folgende Volksabstimmungen statt:
Eidgenössische Volksabstimmungen
➣ Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
➣ Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
➣ Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
➣ Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) Stimmabgabe
Die Abstimmungsunterlagen werden allen Stimmberechtigten zugestellt. Das Stimmrecht kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der zur Stimmabgabe nötigen Unterlagen zulässig. Ort und Zeit der Urnenöffnung sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt.
Stimmberechtigte, die keine Stimmunterlagen erhalten haben, wollen sich bei der Gemeindekanzlei ihres Wohnortes melden.
Gemeindeabstimmungen
Die eingangs erwähnten Gemeinden kündigen Abstimmungen in ihrer Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt separat an. Die Bestimmungen für die Stimmabgabe sowie die Offenlegungspflicht gelten sinngemäss.
Finanzierung von Abstimmungskampagnen – Offenlegungspflicht
Für die Offenlegung der Finanzierung einer Abstimmungskampagne gelten die Bestimmungen des Transparenzgesetzes vom 6. Februar 2019 (SRSZ 140.700), insbesondere:
• Die Finanzierung der Abstimmungskampagne ist offenzulegen, wenn die budgetierten oder getätigten Aufwendungen einer kommunalen Abstimmung Fr. 5000.– übersteigen (§3 Abs. 1 TPG). Wer offenlegungspflichtig ist, muss dem Gemeindekassieramt (§5 Abs. 3 Bst. b TPG) einreichen: a) bis Sonntag, 20. Oktober 2024, sein Budget; b) bis Freitag, 24. Januar 2025, seine Schlussrechnung.
• Das Budget und/oder die Abrechnung sind über das Transparenztool einzureichen: www.sz.ch/transparenz 8853 Lachen, 9. Oktober 2024 Die Gemeinderäte von Altendorf, Galgenen, Innerthal, Lachen, Reichenburg, Schübelbach, Tuggen, Vorderthal und Wangen