Abstimmung 2023
Abstimmung
Am 12. März 2023 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen finden folgende Volksabstimmungen statt: Kantonale Volksabstimmung
• Änderung vom 28. September 2022 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes.
Bezirksabstimmung
• Beschlussfassung über die Genehmigung des Strassenabtauschgeschäfts zwischen der Linthebene Melioration, dem Bezirk March und der Gemeinde Reichenburg.
Kommunale Vorlagen
• Beschlussfassung über die Genehmigung des Strassenübernahmegeschäfts zwischen dem Bezirk March und der Gemeinde Reichenburg.
Gleichentags finden die Erneuerungswahlen der Bezirks- und Gemeindebehörden statt.
Stimmabgabe Die Abstimmungsunterlagen werden allen Stimmberechtigten zugestellt. Das Stimmrecht kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der zur Stimmabgabe nötigen Unterlagen zulässig. Ort und Zeit der Urnenöffnung sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt.
Stimmberechtigte, die keine Stimmunterlagen erhalten haben, wollen sich bitte bei der Gemeindekanzlei melden.
Finanzierung von Abstimmungskampagnen Für die Offenlegung der Finanzierung einer Abstimmungskampagne gelten die Bestimmungen des Transparenzgesetzes (TPG) vom 6. Februar 2019 (SRSZ 140.700), insbesondere: – wenn die budgetierten oder getätigten Aufwendungen einer kommunalen Abstimmung CHF 5000 übersteigen (§3 Abs. 1 TPG).
– dem Gemeindekassieramt sind einzureichen (§5 Abs. 3 Bst. b TPG): a) Budget bis 5. Februar 2023 b) Schlussrechnung bis 12. Mai 2023 Reichenburg, 24. Januar 2023 Gemeinderat Reichenburg