Schweiz hebt bestimmte Sanktionen gegen Syrien auf
Die Schweiz hat angesichts des Regierungswechsels in Damaskus bestimmte Sanktionen gegenüber Syrien aufgehoben. Damit schliesst sie sich der EU an. Andererseits werden weitere Vermögenswerte aus dem Umfeld des gestürzten Präsidenten Assad gesperrt.
Die Schweiz hob die Massnahmen gegenüber dem syrischen Energie- und Transportsektor auf, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Auch bestimmte Finanzdienstleistungen und Bankbeziehungen werden wieder erlaubt. Mit der Suspendierung der Sanktionen soll in Syrien ein friedlicher und geordneter politischer Übergangsprozess unterstützt werden.
Die übrigen Bestimmungen der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien einschliesslich weiterer Finanz- und Gütersanktionen, sind von diesem Beschluss nicht betroffen. Durch die vorgenommenen Lockerungen würden auch keine gesperrten Gelder freigegeben, hiess es weiter.
Vermögenswerte von Assad gesperrt
Der Bundesrat beschloss am Freitag auch, Vermögenswerte des gestürzten syrischen Präsidenten Bashar al-Assad und seines Umfelds mit einer zusätzlichen Sperre zu belegen. Mit dieser Massnahme will der Bundesrat nach eigenen Angaben sicherstellen, dass, unabhängig von den Entwicklungen im Sanktionsbereich, keine Gelder der ehemaligen Assad-Regierung aus der Schweiz abfliessen können.
Mit einer zusätzlichen Sperrung will der Bundesrat sicherstellen, dass diese Vermögenswerte, die möglicherweise unrechtmässig erworben wurden, unabhängig von den Entwicklungen im Sanktionsbereich gesperrt bleiben. Zudem soll ermöglicht werden, allfällige unrechtmässig erworbenen Vermögenswerte von fünf weiteren Personen im Zusammenhang mit der ehemaligen syrischen Regierung sicherzustellen.
Die Schweiz hatte am 18. Mai 2011 erstmals Sanktionen gegenüber Syrien beschlossen, wie der Bundesrat schrieb. Die Sanktionen gegenüber Syrien wurden aufgrund der gewaltsamen Unterdrückung der Zivilbevölkerung durch die syrischen Streit- und Sicherheitskräfte erlassen und richteten sich gegen die Regierung von Assad, der am 8. Dezember vergangenen Jahres entmachtet wurde.
Der Bundesrat verfolge die Entwicklungen in Syrien aufmerksam und behalte sich weitere Änderungen am Sanktionsregime vor. Dies beinhalte auch die Möglichkeit, aufgehobene Massnahmen wieder einzuführen, hiess es.