Schaffhauser Gericht stellt ein Verfahren im Fall von F. W. ein
Das Schaffhauser Obergericht hat die von der Staatsanwaltschaft verfügte Einstellung des Verfahrens im Fall der Schaffhauserin F.W. bestätigt. W. hatte einen Mann beschuldigt, sie nach einem gemeinsamen Partybesuch vergewaltigt zu haben.
Das Schaffhauser Obergericht wies die Beschwerde von W. gegen die Einstellung des Verfahrens ab, wie aus dem Entscheid von Ende Januar hervorgeht. Der Entscheid liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.
Wie die «SRF Rundschau» im vergangenen Mai berichtete, war der Vergewaltigungsvorwurf der Grund dafür, dass W. Ende Dezember 2021 in die Wohnung eines Schaffhauser Anwalts eingeladen wurde – angeblich um sie von einer Anzeige abzuhalten. In der Wohnung wurde W. von mehreren Männern zusammengeschlagen, wie Bilder von Überwachungskameras zeigen.