Tochter von in Küsnacht ZH getöteter Ärztin bleibt straffrei
Das Bundesgericht hat den Freispruch für die Tochter einer in Küsnacht ZH getöteten Ärztin bestätigt. Die Anstiftung zum Mord ist nicht beweisbar. Das Zürcher Obergericht muss sich aber nochmal mit dem mutmasslichen Mörder der Frau befassen.
Das Zürcher Gericht muss bei der Begründung der Strafzumessung über die Bücher, wie dem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts zu entnehmen ist. Der Beschuldigte war zu 19 Jahren Freiheitsstrafe wegen Mordes und Raubs verurteilt worden.
Die Tochter des Opfers bleibt straffrei. Die Vorinstanz habe die Indizien ausreichend gewürdigt, für eine Verurteilung reichen diese laut dem Bundesgericht nicht. Es weist die Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab.
Das Opfer, eine 73-jährige Ärztin, wurde an einem Sonntag im August 2016 tot in ihrem Bett gefunden, mit einem Kissen über dem Gesicht. Die Villa in der Zürcher Goldküstengemeinde Küsnacht war durchwühlt, Wertsachen, Uhren, Schmuck und Bankkarten fehlten.
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Tochter zwei Bekannten den Auftrag gegeben hatte, die Mutter zu töten. Sie soll ihnen dafür 300’000 Franken versprochen haben.
(6B_1349/2022 und 6B_1366/2022)