Berner Obergericht verurteilt Mann wegen Mordes an Sexpartnerin
Das Berner Obergericht hat am Freitag den Schuldspruch wegen Mordes gegen eine 40-jährigen Mann bestätigt und die Strafe verschärft. Er habe eine Sexpartnerin kaltblütig umgebracht und ihre Leiche im Thunersee versenkt.
Die zweite Instanz verurteilte den Angeklagten Baselbieter zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren und ordnete gleichzeitig ein ambulante Therapiemassnahme an.
Das erstinstanzliche Regionalgericht Thun hatte den Angeklagten im Dezember 2023 zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren und acht Monaten und ebenfalls einer ambulanten Therapie verurteilt.
Vor Obergericht hatte die Verteidigung erneut einen Freispruch beantragt. Die Frau sei bei einem gemeinsamen Treffen unglücklich gestürzt, worauf der Mann sie für tot gehalten und dann falsch reagiert habe.
Der Staatsanwalt hingegen stellte sexuelle Motive für die Tat ins Zentrum. Wie in erster Instanz forderte er erneut eine lebenslange Freiheitsstrafe mit ambulanter Therapie.