Wer Oma oder Opa pflegt, muss dies nicht mehr gratis tun

Pflege daheim ist nicht mit Betreuung gleichzusetzen, vergütet werden somit bestimmte Leistungen.

Viele Familien kennen dies: die Pflege von Angehörigen – Eltern und Grosseltern, auch Kinder – wurde ohne viel Aufhebens geleistet, und dies weitgehend ohne Bezahlung. Was bis vor Kurzem noch selbstverständlich war, wurde vermehrt angefochten.
Ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2020 besagt nun, dass Krankenkassen die Grundpflege durch ein Familien­mitglied entschädigen müssen. Seither ­haben sich Pflegeorganisationen auf die neue Situation eingestellt und Reglemente zur Umsetzung erarbeitet.
Pflegeorganisationen stellen pflegende Angehörige ein, und suchen ­geeignete Wege, sie in der Pflege ihrer Angehörigen zu unterstützen, auch durch Information und Wissen. Je länger, desto mehr wird eine gewisse Grundbildung der pflegenden Angehörigen gefördert. Diese wird vom Arbeitgeber bezahlt, welcher wiederum ­seine Aufwände einer Krankenkasse in Rechnung stellen kann. Neu will diesbezüglich, nebst der Spitex und privaten Pflegeorganisationen wie etwa ­Spitex Mediko in Siebnen, auch die ­ ­Caritas Schweiz im Kanton Schwyz ­aktiv werden.
Ob es dadurch längerfristig auch eine Verbesserung der Lage des Fachkräftemangels gibt, ist noch nicht abzuschätzen. Es kann, wie Stefan Knobel, Präsident der kantonalen Spitex, dazu sagt, «ein Beitrag sein, um den drohenden Versorgungsengpass in den nächsten Jahren abzufedern».

Vollständiger Artikel in der Ausgabe vom Mittwoch, 14. Juni, zu lesen

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