Nach längerer Diskussion lehnte der Schwyzer Kantonsrat gestern die Aufhebung der Kirchensteuerpflicht für juristische Personen mit 54 zu 34 ab.
Vollständiger Artikel in der Ausgabe vom Donnerstag, 25. Mai 2023, zu lesen.
Nach längerer Diskussion lehnte der Schwyzer Kantonsrat gestern die Aufhebung der Kirchensteuerpflicht für juristische Personen mit 54 zu 34 ab.
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