EL-Reform brachte gewünschten Effekt

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) helfen, wenn die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Sie sind eine Unterstützung, um den Existenzbedarf zu sichern.

Im Jahr 2021 wurden die kantonalen Bestimmungen über die Ergänzungsleistungen (EL) umfassend überarbeitet, unter anderem brachte die Gesetzesreform die Entflechtung von EL und der Pflegefinanzierung. Seither sind die Gemeinden entlastet und haben hier keine Mitfinanzierung mehr zu tragen. Gemäss dem EL-Jahresbericht der Ausgleichskasse Schwyz wurden 2022 im Kanton Ergänzungsleistungen im Umfang von 59,36 Millionen Franken bezogen, dies entspricht einem leichten Rückgang von 3,77 Prozent. Die Reform wirkte sich somit positiv aus.

Vollständiger Artikel in der Ausgabe vom Mittwoch, 10. Mai 2023, zu lesen.

 

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