Die Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen hätte massive Auswirkungen auf die Finanzlage der Kirchgemeinden. Bei den römisch-katholischen Kirchgemeinden geht es um rund 5 Mio. Fr. und bei den evangelisch-reformierten um rund 1 Mio. Franken. Sie müssten wohl über eine Steuererhöhung bei den natürlichen Personen wettgemacht werden. «Diese haben mit dem Austritt aus der Kirche zwar eine Wahlfreiheit, die Besteuerungsbasis könnte dadurch aber zusätzlich erodieren», hält die Regierung fest.
Sie hat gestern zu politischen Vorstössen Stellung bezogen, die die Kirchensteuer für Firmen als freiwillige oder geänderte Steuer definiert haben möchten. Die Regierung zeigt zwar Verständnis: «Für den Regierungsrat ist es unbestritten, dass im heutigen Umfeld das bestehende System wohl nicht mehr eingeführt würde.» Daraus ergebe sich jedoch nicht zwingend, dass die Kirchensteuer für juristische Personen abzuschaffen sei. Einerseits sei eine freiwillige Steuer im Grunde gar keine Steuer und somit ein «unklares Konzept». Andererseits würden die Kirchgemeinden vielfältige Leistungen erbringen zugunsten der Gesellschaft. Müsste der Staat diese leisten, wären die Kosten wohl höher. Zudem ist die Regierung der Ansicht, dass die Abschaffung der Kirchensteuer für Firmen nicht im Sinne einer Mehrheit wäre, denn «das kirchliche Gedankengut ist inhärenter Bestandteil der Schwyzer Kultur, Gesellschaft und Tradition.»
Vollständiger Artikel in der Ausgabe vom Freitag, 28. April, zu lesen