Ende letzten Jahres konnte die Öffentlichkeit Anregungen hinsichtlich der Richtplananpassung 2022 anbringen. Diese Gelegenheit wurde von der Bevölkerung rege genutzt – über 1200 Anträge wurden eingereicht. Ein grosser Teil davon betraf die Windenergiezonen «Linthebene Süd», «Linthebene Nord» und «Hochstuckli Engelstock». Die kritischen Rückmeldungen waren diesbezüglich laut Kanton zahlreich. Unter anderem werden Eingriffe in das Landschaftsbild befürchtet. Trotzdem hat der Regierungsrat im Rahmen der Richtplananpassung entschieden, die drei Windenergiezonen in den Plan aufzunehmen.
Zwar handelt es sich dabei weder um konkrete noch ausgereifte Pläne, dennoch stösst dieser Entscheid nun teilweise auf Unverständnis. Die Interessensgemeinschaft Freie Landschaft Schwyz etwa befürchtet, dass die Zonen bereits beschlossene Sache sind. Sie bedauert deshalb den Entscheid des Regierungsrats.
Die Hauptargumente gegen die Windenergiezonen sind aus Sicht der Interessensgemeinschaft das viel zu geringe Windpotenzial, die Siedlungsnähe, der Eingriff in die Landschaft, der weitere Verlust der Biodiversität sowie der negative Einfluss auf die Standortattraktivität.
«Die negativen Auswirkungen wären unverhältnismässig und der Schaden wäre viel grösser als der Nutzen», sagt Siegfried Hettegger, Präsident Freie Landschaft Schwyz.
Dass der Kanton sich trotz Gegenwind für die Aufnahme in den Richtplan entschieden hat, hat seine Gründe. Denn die Kantone haben einen Auftrag aus dem eidgenössischen Energie- und Raumplanungsgesetz, wie Thomas Huwyler, Vorsteher Amt für Raumentwicklung, erklärt. Dieser besagt, dass mögliche Gewässerstrecken für Wasserkraft und Eignungsgebiete für die Windenergie im Richtplan zu vermerken sind. Da auch der Kanton St. Gallen in der Linthebene ein Vorranggebiet sieht, soll es zudem zu einer Zusammenarbeit kommen.
Vollständiger Artikel in der Ausgabe vom Dienstag, 25. April, zu lesen