
Mit einer Teilrevision des kantonalen Strassengesetzes soll das Verfahren bei der Planung und Genehmigung von Hauptstrassen neu geordnet werden. Die bisherigen Nutzungsplan- und Projektgenehmigungsverfahren sollen ablauftechnisch zusammengelegt werden. Ausgelöst wurde der Handlungsbedarf durch ein Bundesgerichtsurteil zum vormals geplanten Autobahnzubringer Halten. Neben der Rechtskonformität hofft man durch die Zusammenlegung auch auf eine gewisse Verfahrensbeschleunigung. Im Fall von Beschwerden würde nämlich der Instanzenzug durch die Gerichte auch nur noch einmal offenstehen.
Vollständiger Artikel in der Ausgabe vom Donnerstag, 6. April, zu lesen