
Es gibt immer mehr von ihnen: Überwachungskameras. Sei es im öffentlichen Verkehr, auf dem Schulhausareal, bei der Entsorgungsstelle oder auch im Spital und in der Badi. Zwar werden gerade im ÖV die Bilder nicht live observiert, und die knapp angesetzte Speicherdauer sowie die Herausgabe der Bilddaten sind strikt geregelt, dennoch scheinen sich die Kameras ungehindert zu vermehren.
Auch ausserhalb des ÖV-Bereichs grassieren die Kameras. Namentlich die öffentliche Hand, also etwa die Gemeinden und der Kanton, setzen voll auf Videoüberwachung. Die Legitimation dafür verleiht ihnen der Paragraph 21 im kantonalen Datenschutzgesetz. Dieser sieht vor, dass «öffentlich zugängliche Orte zum Schutz von Personen und Sachen mit Bildübermittlungs- und Bildaufzeichnungsgeräten überwacht werden dürfen».
Vollständiger Artikel in der Ausgabe vom Donnerstag, 23. März, zu lesen