Restaurants sollen Herkunft von geschnittenem Brot deklarieren
Restaurants und Detailhändler sollen künftig die Herkunft der feilgebotenen Backwaren deklarieren müssen. Das ist einer der Punkte der Revision des Lebensmittelrechts, die der Bundesrat am Freitag in die Vernehmlassung gab. Die neue ...
Restaurants und Detailhändler sollen künftig die Herkunft der feilgebotenen Backwaren deklarieren müssen. Das ist einer der Punkte der Revision des Lebensmittelrechts, die der Bundesrat am Freitag in die Vernehmlassung gab. Die neue ...
Restaurants und Detailhändler sollen künftig die Herkunft der feilgebotenen Backwaren deklarieren müssen. Das ist einer der Punkte der Revision des Lebensmittelrechts, die der Bundesrat am Freitag in die Vernehmlassung gab.
Die neue Regelung soll auch für geschnittenes Brot gelten, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am Freitag mitteilte. Künftig müsse das Herkunftsland der angebotenen Backwaren stets schriftlich deklariert werden.
Die Konsumierenden vor Täuschung schützen soll zudem der in der Revision vorgesehene Ausbau der Kontrolle von geschützten Produkten wie etwa Vacherin Fribourgeois oder Walliser Rohschinken.
Weiter sieht die Revision eine strengere Regulierung von Lebensmittelspenden vor. Die Betriebe und Verteilorganisationen müssten sicherstellen, dass nur gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel gespendet oder an Organisationen zur Verhinderung von Food Waste weitergegeben würden, schrieb das EDI.
Offenverkauf von Tiefkühlprodukten neu möglich
Eine Vereinfachung ist beim Verkauf von tiefgefühlten Produkten vorgesehen. Künftig solle der Einzelhandel auch unverpackte, tiefgekühlte Lebensmittel offen verkaufen dürfen. Damit erhofft sich der Bundesrat eine Einsparung von Verpackungsmaterialien. Gleichwohl müsse die Qualität der so angebotenen Lebensmittel geschützt und den Konsumentinnen und Konsumenten müssten die notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Vereinfachen will der Bundesrat weiter die Deklarationspflicht von Allergenen. Neu soll es im Schweizer Recht möglich sein, Gruppenbezeichnungen zu benutzen anstatt das spezifische Allergen zu benennen – etwa «Nüsse» statt wie bisher «Haselnüsse». Die Änderung habe keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Konsumenten, schrieb das EDI dazu. In der EU sei die Deklaration von Allergenen zudem oft freiwillig.
Mit der Revision will der Bundesrat vier Motionen umsetzen sowie den Gesundheits- und Täuschungsschutz den Nachbarländern anpassen, um möglichen Handelshemmnissen vorzubeugen. Insgesamt sind 23 Verordnungen von der Revision betroffen. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. Januar 2023.
Der Beitrag Restaurants sollen Herkunft von geschnittenem Brot deklarieren erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.