Gefängnisstrafe für 25-Jährigen wegen Tötung der Freundin bestätigt
Das Genfer Berufungsgericht hat am Freitag die Verurteilung eines 25-jährigen Mannes zu 13 Jahren Gefängnis wegen der Tötung seiner Lebensgefährtin bestätigt. Das 21-jährige Opfer war in der Wohnung des Paares mit einem ...
Das Genfer Berufungsgericht hat am Freitag die Verurteilung eines 25-jährigen Mannes zu 13 Jahren Gefängnis wegen der Tötung seiner Lebensgefährtin bestätigt. Das 21-jährige Opfer war in der Wohnung des Paares mit einem ...
Das Genfer Berufungsgericht hat am Freitag die Verurteilung eines 25-jährigen Mannes zu 13 Jahren Gefängnis wegen der Tötung seiner Lebensgefährtin bestätigt. Das 21-jährige Opfer war in der Wohnung des Paares mit einem Küchenmesser in der Brust aufgefunden worden.
Der Mann behauptete, dass seine Freundin Selbstmord begangen habe und erklärte sich für unschuldig. Ihr Mandant wolle den Fall ans Bundesgericht weiterziehen, sagten seine Verteidiger. Das Gericht sah es hingegen als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Freundin im Dezember 2019 in der gemeinsamen Wohnung Chêne-Bourg GE vorsätzlich getötet hat.
Suizidthese als unglaubwürdig bezeichnet
Die Richter schenkten der Selbstmordthese des Angeklagten keinen Glauben. Es sei unmöglich, dass sich das Opfer eine 19 Zentimeter lange Klinge «so tief» in den Körper gestossen habe. Um ein solches Ergebnis zu erzielen, sei eine grosse Entschlossenheit erforderlich gewesen, betonten die Richter. Zudem habe die junge Frau nie ernsthaft Selbstmordgedanken gehegt.
Das Gericht stellte fest, dass das Paar eine turbulente Beziehung führte, die von Trennungen und Versöhnungen geprägt war. Die Dinge hätten sich verschlechtert, als die junge Frau, die zuvor in Marseille (F) lebte, dem Angeklagten in die Schweiz gefolgt sei. Sie habe sich weit weg von ihrer Familie befunden, sei zur Geisel ihres Partners geworden und habe ihn für einen anderen Mann verlassen wollen, erläuterte das Gericht.
Eine Verzweiflungstat begangen
Diese Entscheidung der Frau habe den Angeklagten zutiefst erschüttert. Er habe sich nicht vorstellen können, ohne die junge Frau zu leben. Mit dieser Ausweglosigkeit konfrontiert, habe der Angeklagte einen Schlussstrich ziehen wollen. Sein Plan sei es gewesen, sich selbst das Leben zu nehmen und das Opfer mit in den Tod zu reissen, stellten die Richter fest.
Das Gericht bezeichnete das vom Angeklagten begangene Tötungsdelikt als einen Akt grosser Feigheit. Die junge Frau sei «aus Überraschung» erstochen worden. Das Gericht liess jedoch im Gegensatz zum Kriminalgericht den Tatbestand des Mordes nicht gelten. Es war der Ansicht, dass sich der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat in einer grossen emotionalen Notlage befand. Er wurde wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt.
«Unser Mandant, der seine Unschuld beteuert, steht unter Schock, auch wenn wir von den 18 Jahren Gefängnis, die der Staatsanwalt gefordert hatte, weit entfernt sind», sagten die Verteidiger.
Das junge Paar hatte sich im Sommer 2015 in Südfrankreich kennengelernt, wo das Opfer damals wohnte. Er war damals 17 und sie 16 Jahre alt. Sie trafen sich an den Wochenenden und in den Ferien. Sie zog schliesslich im September 2019 in den Kanton Genf in die Wohnung ihres Partners, der zu diesem Zeitpunkt arbeitslos war. Die Beziehung war von Streitigkeiten geprägt.
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