Politik

Walliser Polizeikommandant Christian Varone kann heimkehren

Christian Varone wurde in der Türkei angeklagt (Archiv)  .
Christian Varone wurde in der Türkei angeklagt (Archiv) .
Der in der Türkei festgenommene Walliser Polizeikommandant Christian Varone kann in die Schweiz zurückkehren. Er wurde auf freien Fuss gesetzt, muss sich aber einer Anklage wegen Verdachts auf versuchten Diebstahl von türkischen Kulturgütern stellen.

Istanbul. – Dies meldete die Nachrichtenagentur dpa aufgrund von Angaben der Staatsanwaltschaft in Antalya im Südwesten der Türkei. Varone hatte am Freitag mit seiner Familie aus den Ferien in der Türkei in die Schweiz zurückkehren wollen. Am Flughafen von Antalya wurde er von der türkischen Polizei festgenommen.

Im Gepäck der Familie befand sich ein Stein, den die Zollbehörden für das Artefakt einer archäologischen Ausgrabungsstätte hielten. Ein Familienmitglied hatte ihn auf einem Spaziergang in der Nähe einer Fundstätte eingesteckt. Nach Angaben einer Korrespondentin der privaten türkischen Nachrichtenagentur Dogan gegenüber der sda handelte es sich um ein «wertvolles Steinstück».

Varone könne in die Schweiz ausreisen, sagte die Korrespondentin von Dogan. Nach Angaben des auf Türkei-Reisen spezialisierten Reisebüros Bentour fliegt Varone am Mittwoch heim. Das sagte Kadir Ugur, Verwaltungsratspräsident von Bentour. Bei diesem Veranstalter hatte Varone seine private Ferienreise gebucht.

Das Wallis nahm die Nachricht von Varones Freilassung mit Erleichterung auf. Staatsratspräsidentin und Sicherheitsdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten sagte, der Schweizer Botschafter in der Türkei habe sie über die Freilassung Varones informiert.

Sie stellte sich hinter den Polizeikommandanten. Dass gegen Christian Varone eine Anklage vorliege, stelle seinen Posten nicht in Frage. Es gehe um eine private Angelegenheit.

Die Türkei hat sich 1983 ein Gesetz für den Schutz ihrer Kulturgüter gegeben - es ist auf der Website der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) publiziert. Wer versucht, Gegenstände historischen, kulturellen oder archäologischen Charakters auszuführen, muss demnach mit fünf bis zwölf Jahren Haft rechnen.

Denis Ramseyer, Konservator im Neuenburger Museum «Laténium», erklärt das strenge Gesetz damit, dass das reiche Kulturerbe der Türkei von westlichen Staaten im wörtlichen Sinn geplündert worden sei. Die Zöllner hätten die Augen zugedrückt, selbst wenn Touristen wertvolle Stücke im Gepäck gehabt hätten.

Danach habe die Türkei das Blatt gewendet. «Selbst wenn man sich mit einem Stückchen Feuerstein oder mit einer Tonscherbe erwischen lässt, riskiert man eine Freiheitsstrafe», sagt Ramseyer. Auch andere Staaten wie Ägypten, Griechenland oder Peru schützten ihr Kulturerbe mit strengen Gesetzen. (sda)

31.7.2012 / 18:47 / sda
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